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Handyvertrag Kündigungsschreiben

Spätestens alle 24 Monate darf man sich von seinem aktuellen Handyvertrag lösen und einen neuen wählen. Der Handyvertrag muss beim Anbieter also rechtzeitig gekündigt werden. Für eine Kündigung muss ein Brief aufgesetzt werden, der per Post oder Fax akzeptiert wird. Die E-Mail ist zwar modern und einfach für den Kunden. Der Anbieter erfreut sich dagegen nicht so über E-Mails und akzeptiert Kündigungen darüber nicht. Bei der Kündigung ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend. Der Anbieter will die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf des Handyvertrags auf dem Tisch haben. Haben Sie den Zeitpunkt verpasst, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung dauert nur wenige Minuten, wenn nicht Sekunden. Im Internet finden Sie zahlreiche Muster-Kündigungsschreiben und sogar Konfiguratoren, über die Sie Ihre Kündigung binnen kürzester Zeit erstellt haben. In der Regel sind die Konfiguratoren kostenlos, verewigen sich aber mit einem Logo auf dem Schreiben. Das ist nicht weiter schlimm und auf so einen Konfigurator kann problemlos zurückgegriffen werden. Die Kündigung kann auch schon direkt nach Vertragsabschluss erstellt und abgeschickt werden. In diesem Fall wird der Vertrag zum rechten Zeitpunkt gekündigt. Wer nicht kündigt, ist selbst schuld Leider sind Anbieter bei einem Handyvertrag ein sehr harter Vertragspartner. Wenn Sie Ihren Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt haben, dann sind Sie im Endeffekt selbst schuld. Das heißt, der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate und nur in seltenen Fällen kommt man vorher wieder heraus. Wenn Sie zum Beispiel alleine Leben und mehrere Monate handlungsunfähig im Krankenhaus verbracht haben, kann sich der Anbieter kulant zeigen und von der Verlängerung des Vertrags absehen, da Sie keine Möglichkeit hatten, diesen zu kündigen. Dennoch muss ein wirklich stichhaltiger Grund vorliegen, um den Anbieter überzeugen zu können. Ein Vertrag kann aber auch anders gekündigt werden, und zwar ebenso auf die harte Tour. Damit ist gemeint, dass Sie gegen ein nicht geringes Entgelt aus dem Vertrag aussteigen können. Zwar Bedarf es in diesem Fall an sehr viel Kommunikation mit dem Anbieter, aber die vorzeitige Aufhebung des Vertrags kann durchgeführt werden. Wie aber erwähnt, müssen Sie dafür eine nicht geringe Summe zahlen. Die Summe ist nicht unbedingt eine Strafgebühr, sondern eher die Grundgebühr für die restliche Vertragslaufzeit, die Sie noch bezahlen müssen. Zusätzliche Kosten können dennoch entstehen, da für den Anbieter dadurch ohnehin Kosten entstehen. Handyvertrag rechtzeitig kündigen Wie bei jedem anderen Vertrag auch sind Sie verpflichtet, den Handyvertrag selbst zu kündigen. Wenn die Kündigung nicht drei Monate vor Ablauf des Vertrags eingeht, verlängert dieser sich automatisch um weitere 12 Monate. Sie müssen aber nicht erst drei Monate vor Ablauf des Vertrags kündigen. Wenn Sie sich sicher sind, in 24 Monaten einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abzuschließen, können Sie auch schon vorher kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit, bis Sie kündigen dürfen, haben eigentlich keine Anbieter. Demnach schließen Sie den Vertrag ab und kündigen darauf hin wieder. In 24 Monaten haben Sie diese Kündigung dann aus dem Kopf.
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